Aus- und Fortbildung
Ausbildung

Bevor man als Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann am Einsatzgeschehen teilnehmen darf, durchlaufen die Anwärter eine vielschichtige Ausbildung. Sie ist innerhalb Hamburgs in allen Bereichen der Freiwilligen Feuerwehren gleichartig.
Nach Aufnahme und Einkleidung, – einen bestandenen Gesundheitscheck vorausgesetzt – beginnt in jedem Bereich jährlich ein
Grundausbildungslehrgang
Teil 1, der mindestens 80 Std. theoretischen und praktischen Unterricht umfaßt. Es werden die Grundbegriffe von Feuerwehrtechnik, Fahrzeug- u. Gerätekunde, technischer Hilfeleistung, Sanitätsdienst und den allgemeinen Grundlagen für die Arbeit im Feuerwehrdienst und im Katastrophenschutz vermittelt. Dies geschieht umlaufend bei allen FFen des Bereichs durch die Bereichsausbilder und Gruppenführer.
Die einzelnen Wehren unterstützen sich dabei gegenseitig aufgrund der verschiedenen vorhandenen Fahrzeugtypen und der einzelnen wehrbezogenen Sonderkomponenten. Die Grundausbildung Teil 1 wird durch eine Abnahmeprüfung abgeschlossen. Nach einer bestimmten Ausbildungszeit innerhalb der eigenen Wehr findet dann der Teil 2 der Grundausbildung (mind. 50 Std.) wiederum auf Bereichsebene (d.h. in Zusammenarbeit mit den benachbarten Feuerwehren) statt. Das Ende der gesamten Grundausbildung bildet die Truppmannprüfung, die vor einer Prüfungskommission aus Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr an der Landesfeuerwehrschule abgelegt wird und zur Ernennung zum Feuerwehrmann führt.

 

Fachausbildung Der Feuerwehrmann/die Feuerwehrfrau wird dann in der eigenen Wehr kontinuierlich weiter ausgebildet, nicht nur in den schon in der Grundausbildung vermittelten Inhalten, sondern auch in den Fachkomponenten, die einzelne Wehren wahrnehmen - z.B. Wasserversorgung, Erstversorgung ("first responder"), AC-Dienst, Kommunikation (Sprechfunk- u. Fernsprechausbildung) oder Bootsausbildung oder Deichverteidigung.
Die Feuerwehrangehörigen können auf weiterführenden Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule eine Ausbildung zum Truppführer, Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer (Führungsausbildung) oder zum Kraftfahrer Kl. 2 oder Kl. 3, Atemschutzgeräteträger, Bootsführer, Bereichsausbilder, ABC-Helfer, Sanitäter der FF und auf Direktionsebene der FF zum Sprechfunker absolvieren.

 

Ausbildungsbereiche Brandschutz Techn. Hilfe Erste Hilfe Spüren & Messen